Die Nächste Infoveranstaltung in Seminarform über das Pojekt "BF-17":
Werden wir an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlichen.
Die Teilnahme ist gratis und unverbindlich
Kurze Anmeldung (siehe Kontakt) wäre nett, Sie können aber auch spontan kommen.
Seit dem 01.10.2005 besteht in Schleswig-Holstein diese Möglichkeit des begleiteten Fahrens.
Es erfolgt eine ganz normale Fahrausbildung mit Prüfung.
Anschließend darf (frühestens ab dem 17. Geburtstag) zusammen mit einer/einem Begleiter/in gefahren werden.
Der/Die Begleiter/in :
-muß mind. 30 Jahre alt sein
-darf höchstens 1 Punkt in Flensburg haben
-muß mind. 5 Jahre durchgängig im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder 3 sein
Ab dem 18. Geburtstag darf alleine gefahren werden, die Prüfbescheinigung muß innerhalb von 3 Monaten gegen den Führerschein getauscht werden.
Downloads zum Artikel:
FlyerBF17.pdf
Link zum Anklicken:
Info der Landesregierung
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